Ablauf der Therapie

Bis zu drei Sprechstunden (Ziffer 35151 EBM)

Zwei Probatorische Sitzungen (Ziffer 35150 EBM)

Die insgesamt fünf Sitzungen dienen dazu, sich kennen zu lernen, zu schauen ob ambulante Psychotherapie und im Speziellen die Form der Verhaltenstherapie für den Patienten die richtige Wahl ist. Außerdem erfolgt die Diagnostik und es wird begonnen gemeinsam Therapieziele zu formulieren

Anschließend wird entweder eine

  • Akuttherapie (Ziffer 35152 EBM) mit zwölf Sitzungen beantragt

oder

  • Eine Kurzzeittherapie (KZT), bestehend aus KZT 1 a 12 Sitzungen (Ziffer 35421 EBM) und/oder KZT 2 a 12 Sitzungen (Ziffer 35422 EBM), also insgesamt 24 Sitzungen beantragt.

Sollte die Symptomatik komplexer sein oder einfach mehr Zeit benötigt werden, kann die Therapie umgewandelt werden in eine Langzeittherapie (Ziffer 35425 EBM) mit nochmals 36 (weitere Verlängerung max. 20 zusätzliche) Sitzungen.

Sollten Sie innerhalb der letzten 2 Jahre bereits eine ambulante Psychotherapie gemacht haben, bitten wir Sie beim Erstgespräch Art und Umfang und ggf. offenes Kontingent, sowie die letzte abgerechnete Sitzung in Erfahrung zu bringen. Danach richtet sich durch die gesetzlichen Beschränkungen, welcher Umfang an Therapie zu wann erneut beantragt werden darf.